Unser Verein betreibt kein eigenes Tierheim, sondern arbeitet ausschließlich mit privaten Pflegestellen.
Daher ist die Aufnahme von Tieren begrenzt und nur in Ausnahmefällen möglich. In unseren Pflegestellen betreuen wir Katzen und Kleintiere. Die Betreuung von Hunden ist nicht möglich.
Neben der Vermittlung aus unseren Pflegestellen bieten wir Tierhalten die Möglichkeit an, ihre Tiere auf unserer Homepage einzustellen, um somit Vermittlungshilfe von Besitzer an Interessent zu leisten.


Unsere Vermittlungskriterien

 

Wir freuen uns, dass Sie einem Tier ein schönes neues Zuhause geben wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Betreiber unserer Pflegestellen mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch führen. Das Gespräch soll im Vorfeld informieren und aufklären, um Sie auf eine verantwortungsvolle künftige Aufgabe einer Tierhaltung vorzubereiten. Die Betreiber unserer Pflegestellen kennen die Tiere genau und bringen in das Vermittlungsgespräch ihre ganze Erfahrung mit dem Tier ein.

Unsere Schützlinge haben viel durchgemacht, bevor Sie zu uns gekommen sind und wir möchten sie nur in ein liebevolles, verantwortungsvolles und endgültiges Zuhause vermitteln.

Unsere Tiere werden alle tierärztlich betreut. Dazu gehört auch die Vorbeugung und Bekämpfung von Endo- und Ektoparasiten.

Sollten Vorerkrankungen bekannt sein, eine bestehende Krankheit noch nicht ausgeheilt sein oder eine chronische Erkrankung bestehen sowie noch Medikamentengaben nötig sein, wird dies im Übergabevertrag vermerkt.

Unsere Katzen sind in der Regel bei Abgabe geimpft, kastriert und gechipt. 

 

Wir erheben folgenden Unkostenbeitrag für unsere Tiere:

 

 

Meerschweinchen   15,00 €
Kaninchen   25,00 €
Katzenwelpen (unkastriert)   50,00 €
Kater   50,00 €
Katzen   60,00 €

(Dieser Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten, die unserem Verein für Kastration, Impfungen usw. entstehen, zu decken)

 

Auszug aus dem Übergabevertrag

  • Der Empfänger übernimmt die Tierhaltung im Rechtssinne und alle damit verbundenen Kosten.
  • Bei Übernahme eines Tieres, dieses in ordnungsgemäßer Pflege und artgerechter Unterringung zu halten, für tiergerechte Fütterung zu sorgen bei Erkrankungen des Tieres für eine tierärztliche Behandlung zu sorgen, sowie regelmäßig die erforderlichen Impfungen und die Kastration durchführen zu lassen.
  • Jede Misshandlung oder Quälerei ist zu unterlassen und solche durch andere nicht zu dulden, sowie das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
  • Im Falle einer Rücknahme durch den Tierschutzverein trägt der bisherige Halter die anfallenden Kosten bis zur Weitervermittlung.
  • Im Fall einer Weitergabe des Tieres an Dritte ist dem Tierschutzverein Mitteilung über den neuen Besitzer zu machen.
  • Der Empfänger räumt dem Tierschutzverein das Recht ein, dass beauftragte Vertreter eine Nachkontrolle zur Haltung des Tieres durchführen dürfen.
  • Der Empfänger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des für das übernommene Tier gezahlten Unkostenbeitrags.
  • Eine Garantie für das vermittelte Tier kann nicht gegeben werden.
  • Der Halter erwirbt im Sinne des § 833 BGB den Besitz des Tieres.

 

Neben der Vermittlung von Tieren aus unseren Pflegestellen bieten wir Vermittlungshilfe von Besitzer an Besitzer an. Das gilt insbesondere für die Vermittlung von Hunden, da  unsere Pflegestellen keine Aufnahmekapazitäten für Hunde haben.

 

Der Vorstand